Die 5 wichtigsten Fragen zum Steuerberaterwechsel

1. Wann kann ich wechseln?

Jederzeit, unabhängig vom Bearbeitungsstand. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Ihre Steuererklärungen des Vorjahres bereits abgegeben wurden. Selbstverständlich werden wir fristwahrend auch die Vorjahre bearbeiten.

2. Welche Schritte sind zum Wechsel notwendig?

Sie erteilen uns eine Vollmacht und wir erledigen den Rest für Sie – freundlich, kollegial, problem- und gebührenfrei.

3. Welchen zeitlichen Vorlauf hat ein Beraterwechsel?

Sobald uns eine Vollmacht vorliegt, ist der Wechsel innerhalb von 4 Arbeitstagen datentechnisch vollzogen.

4. Wie muss ich meinen Datenbestand liefern?

Sie müssen nichts veranlassen. Aufgrund berufsrechtlicher Normen ist es uns erlaubt, Ihre Daten direkt von Ihrem bisherigen Berater anzufordern und in das hauseigene System zu überspielen. Dies ist für Sie eine kostenlose Serviceleistung.

5. Wie wird das Finanzamt unterrichtet?

Sie müssen nichts veranlassen. Gerne informieren wir das Finanzamt.